Anbot zur Teilnahme am MedExplain-Partnerprogramm

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MedExplain Partnerprogramm („AGB Partnerprogramm“) welche zusammen mit diesem Anbot übermittelt wurden (siehe auch https://medexplain.eu/agb).

zwischen der MedExplain OG („Anbieter“):

MedExplain OGStelzerbergstraße 32/22384 BreitenfurtÖsterreich

und dem folgend genannten Unternehmen („Partner“):

Unternehmen:Straße & Hausnr.:PLZ & Ort:Land:

Präambel

Der Anbieter entwickelt und betreibt ein System zur Erstellung medizinischer Aufklärungsvideos sowie eine dazugehörige digitale Softwarelösung („MedExplain-Software“). Ziel des Partnerprogramms ist es, gemeinsam mit medizinischen Einrichtungen hochwertige, standardisierte und rechtlich geprüfte Patientenaufklärungsvideos zu entwickeln und diese über die MedExplain-Software bereitzustellen.

Der Partner erhält im Rahmen des Partnerprogramms die Möglichkeit, Videos zu vergünstigten Konditionen erstellen zu lassen und diese dauerhaft für eigene Zwecke zu nutzen. Zusätzlich erhält der Partner eine prozentuale Beteiligung an den Erlösen, welche der Anbieter durch Weiterlizenzierungen der im Partnerprogramm erstellten Videos erzielt.

Der Anbieter kann bei der Erstellung und Verarbeitung von Inhalten moderne Technologien und – sofern vereinbart – externe KI-Dienste einsetzen.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme des Partners am MedExplain-Partnerprogramm. Dieses umfasst insbesondere:

  • Erstellung von mindestens fünf (5) medizinischen Aufklärungsvideos (bis zu 90 Sekunden),
  • lebenslanges*, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den Partner (ausschließlich zur eigenen Nutzung),
  • unentgeltliche Nutzung der MedExplain-Software für zwölf (12) Monate,
  • Umsatzbeteiligung für fünf (5) Jahre gemäß § 3,
  • rechtliche Prüfung der Inhalte (Legal-Check) durch den Partner oder den Anbieter – abhängig vom Beteiligungsmodell.

(2) Die Videos werden auf Basis der vom Partner bereitgestellten medizinischen Inhalte sowie der technischen und kreativen Leistungen des Anbieters erstellt.

(3) Der Anbieter nimmt ohne Zustimmung des Partners keine fachlichen Änderungen am medizinischen Inhalt vor. Der Partner trägt die medizinische Verantwortung für die gelieferten Inhalte und Freigaben.

(4) Die Videos ersetzen kein persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch. Die Erfüllung der gesetzlichen Aufklärungspflichten bleibt vollständig beim Partner.

(5) Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Videos durch den Partner an Dritte ist unzulässig. Weiterlizenzierungen erfolgen ausschließlich durch den Anbieter.

* "lebenslanges Nutzungsrecht": für die Lebensdauer des Partner Unternehmens oder der MedExplain OG, bzw. der jeweiligen Rechtsnachfolger (je nachdem welche früher endet).

§ 2 Vergütung

(1) Der Partner verpflichtet sich zur Abnahme von mindestens fünf (5) Videos. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt der vergünstigte Preis pro Video EUR 1.800 (brutto, AT).

(2) Zahlungsmodalitäten:

  • 50 % Anzahlung nach Annahme dieses Anbots,
  • 50 % nach Freigabe der finalen Videoversion (vor Übermittlung der finalen Dateien).

(3) Nach Ablauf der kostenlosen Softwarephase gelten die zu diesem Zeitpunkt allgemein gültigen Standardpreise für die Softwarelizenzierung, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

(4) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind.

§ 3 Umsatzbeteiligung

(1) Der Partner erhält für alle im Rahmen des Partnerprogramms erstellten Videos eine Umsatzbeteiligung für die Dauer von fünf (5) Jahren ab dem gemeinsamen Abnahme-/Freigabepunkt („MUR-Point“).

(2) Die Beteiligung beträgt:

  • 30 %, wenn der Partner den Legal-Check selbst veranlasst und bezahlt,
  • 15 %, wenn der Legal-Check durch den Anbieter erfolgt.

(3) Die Umsatzbeteiligung bezieht sich ausschließlich auf Erlöse aus Video-Drittlizenzen. Einnahmen aus Softwarelizenzierung sind ausgeschlossen.

(4) Abrechnung erfolgt quartalsweise im Nachhinein.

(5) Die Umsatzbeteiligung entfällt, wenn der Partner schuldhaft einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter setzt.

§ 4 Vertragsdauer & Kündigung

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Anbots durch den Anbieter zustande.

(2) Der Vertrag gilt für die Dauer der Erstellung der Videos, der kostenlosen Softwarebereitstellung und der Abrechnung der Umsatzbeteiligung.

(3) Die Umsatzbeteiligung gemäß § 3 bleibt unabhängig von der übrigen Vertragslaufzeit vollumfänglich für fünf Jahre aufrecht.

(4) Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

(5) Eine außerordentliche Kündigung ist beiden Parteien vorbehalten. Wichtige Gründe für den Anbieter sind insbesondere:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung,
  • unzulässige Weitergabe, Veränderung oder Manipulation von Videos durch den Partner,
  • wesentliche Vertragsverletzungen (z. B. Datenschutz, Urheberrecht),
  • falsche Angaben des Partners,
  • Verletzung der Pflicht zur Bereitstellung medizinischer Inhalte durch den Partner,
  • missbräuchliche oder unzulässige Nutzung der Software durch den Partner,
  • schwere Störung des Vertrauensverhältnisses.

(6) Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung behält der Anbieter Anspruch auf alle bis dahin entstandenen Vergütungen; die Umsatzbeteiligung entfällt, wenn ein inhaltlicher Pflichtverstoß des Partners festgestellt wird, oder die weitere Nutzung oder Verwertung des Videos durch ihn verhindert wird.

§ 5 Pflichten des Partners

  • eigenverantwortliche Bereitstellung medizinisch korrekter, vollständiger und aktueller Inhalte,
  • keine Übermittlung personenbezogener Patientendaten,
  • rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Unterlagen und Freigaben,
  • keine Weitergabe von Zugangsdaten zur MedExplain-Software an Dritte,
  • Bestätigung der Unternehmereigenschaft gemäß UGB,
  • sorgfältige Prüfung und Freigabe der Inhalte vor finaler Abnahme.

§ 6 Gerichtsstand & Rechtswahl

(1) Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

(2) Als Gerichtsstand wird das örtlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters vereinbart: Landesgericht Wiener Neustadt.

§ 7 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Partner bietet dem Anbieter den Abschluss dieser Vereinbarung sowie der ergänzenden AGB an.

(2) Der Vertrag kommt zustande wenn die folgenden Punkte kummulativ erfüllt wurden:

  • Ausfüllen, firmenmäßige Zeichnung und Absenden des Anbots per E-Mail an den Anbieter,
  • Bezahlung der Anzahlung,
  • ausdrückliche Annahme des Anbots durch den Anbieter.

(3) Mit Bestätigung erklärt der Unterzeichner als vertretungsbefugtes Organ des Partners:

  • sämtliche Vertragsdokumente einschließlich der AGB erhalten, verstanden und akzeptiert zu haben,
  • die Datenschutzerklärung des Anbieters zur Kenntnis genommen zu haben,
  • ein vertretungsbefugtes Organ des Partners zu sein.
____________________________________________________________Datum und firmenmäßige Zeichnung des Partners

Zuletzt geändert am 20.12.2025